Betriebliche Altersversorgung kann über fünf verschiedene Durchführungswege gestaltet werden. Sie unterscheiden sich insbesondere durch die Art der Vermögensansammlung und die Möglichkeiten der Anlage von Beiträgen. Zum einen kann der Arbeitgeber eine Direktzusage erteilen (auch: Pensions- oder Versorgungszusage). Andererseits kann er die betriebliche Altersversorgung auch über einen externen Versorgungsträger abwickeln. Hierfür stehen die Direktversicherung, die Pensionskasse, der Pensionsfonds sowie die Unterstützungskasse zur Verfügung.