Die Durchführungswege


Betriebliche Altersversorgung kann über fünf verschiedene Durchführungswege gestaltet werden. Sie unterscheiden sich insbesondere durch die Art der Vermögensansammlung und die Möglichkeiten der Anlage von Beiträgen. Zum einen kann der Arbeitgeber eine Direktzusage erteilen (auch: Pensions- oder Versorgungszusage). Andererseits kann er die betriebliche Altersversorgung auch über einen externen Versorgungsträger abwickeln. Hierfür stehen die Direktversicherung, die Pensionskasse, der Pensionsfonds sowie die Unterstützungskasse zur Verfügung.


Vergleich der verschiedenen Durchführungswege

Rechtsanspruch auf Leistung Vermögensansammlung Anlagebeschränkung Insolvenzsicherung
Direktzusage ja intern keine Pflicht
Unterstützungsklasse nein (faktisch ja) extern keine Pflicht
Pensionsfonds ja extern keine Pflicht
Pensionskasse ja extern ja nein
Direktversicherung ja extern ja nein