Jeder Arbeitnehmer kann von seinem Arbeitgeber verlangen, Teile seines Lohns für eine betriebliche Altersversorgung zu verwenden. Durch betriebliche Versorgungsregelungen erhalten Unternehmen zudem personalpolitische und betriebswirtschaftliche Instrumente an die Hand, die ihre Marktposition verbessern können. Gute Gründe, als Firmenchef oder Personalverantwortlicher das Thema „betriebliche Altersversorgung“ nicht länger hintenan zu stellen.
Die jüngste Rentenreform hat mit zahlreichen Neuregelungen die betriebliche Altersversorgung aufgewertet, um ihren Anteil an der Altersvorsorge der Deutschen zu stärken. Mit den so genannten Pensionsfonds wurde sogar eine neue Form der Betriebsrente eingeführt, die auch für kleine und mittere Betriebe attraktiv ist. Gerade hier gibt es echten Bedarf: zwar bieten nahezu alle deutschen Großunternehmen ihren Mitarbeitern eine Betriebsversorgung an, doch nicht einmal ein Viertel der Firmen mit bis zu zehn Beschäftigten betreibt aktive betriebliche Altersvorsorge. Seit Anfang 2002 haben aber alle Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf eigenfinanzierte betriebliche Altersversorgung - jedes Unternehmen muss seinen Beschäftigten auf Wunsch die Möglichkeit bieten, über den Betrieb für das Alter vorzusorgen. In einigen Branchen haben sich die Arbeitgeber sogar tarifvertraglich verpflichtet, sich an der Altersvorsorge ihrer Mitarbeiter nicht nur organisatorisch, sondern auch finanziell zu beteiligen.
Die betriebliche Altersversorgung kann über verschiedene Durchführungswege gestaltet werden - mit der Direktzusage, der Unterstützungskasse, der Direktversicherung, der Pensionskasse und dem Pensionsfonds stehen unterschiedliche Alternativen zur Verfügung, die durch Zuschüsse oder Steuererleichterungen sogar staatlich gefördert werden. Jeder Arbeitgeber kann entscheiden, welcher Weg für ihn und seine Belegschaft der optimale ist. Und der Aufwand für das Unternehmen ist gering - insbesondere, wenn die betriebliche Altersvorsorge über einem externen Versorgungsträger abgewickelt wird.