Häufig gestellte Fragen
Keiner unserer Mitarbeiter hat bisher nach betrieblicher Altersversorgung gefragt. Aus welchem Grund sollen wir sie anbieten?
Wir sind eine kleine Firma mit 5 Mitarbeitern. Können wir unseren Mitarbeitern eine betriebliche Altersversorgung bieten?
Welcher Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung ist für mein Unternehmen geeignet?
Kann jeder Mitarbeiter eine betriebliche Altersversorgung verlangen?
Was ist zu beachten, wenn Tarifverträge bestehen?
Wer bezahlt die Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung der Mitarbeiter?
Keiner unserer Mitarbeiter hat bisher nach betrieblicher Altersversorgung gefragt. Aus welchem Grund sollen wir sie anbieten?
Als Arbeitgeber ist man seit 2002 gesetzlich verpflichtet, eine betriebliche Altersversorgung zu ermöglichen, sofern dies von den Mitarbeitern gewünscht wird. Wer seinen Beschäftigten frühzeitig ein Angebot macht, kann ein Vorsorgesystem einführen, das auf Unternehmen und Mitarbeiter gleichermaßen zugeschnitten ist.
Wir sind eine kleine Firma mit 5 Mitarbeitern. Können wir unseren Mitarbeitern eine betriebliche Altersversorgung bieten?
Für Unternehmen mit wenigen Mitarbeitern ist es wegen des Verwaltungsaufwands nicht sinnvoll, die betriebliche Altersversorgung in Eigenregie durchzuführen. Kleine Unternehmen sollten mit externen Versorgungsträgern zusammenarbeiten, etwa mit einem privaten Lebensversicherer, bei dem Direktversicherungen für die Beschäftigten abgeschlossen werden. So wird der Verwaltungsaufwand minimiert, das Versorgungsrisiko entfällt, da die beteiligten Arbeitnehmer Ansprüche nur gegen den Versorgungsträger haben.
Welcher Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung ist für mein Unternehmen geeignet?
Welcher Durchführungsweg für ein bestimmtes Unternehmen geeignet ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab - etwa der Unternehmensgröße, den Bedürfnissen der Mitarbeiter oder davon, ob bereits eine Versorgung angeboten wird. Einsteiger-Informationen über die alternativen Durchführungswege finden Sie in unserer -> Kurzübersicht. Wer mehr wissen will, sollte Kontakt mit einem unserer Vorsorge-Spezialisten aufnehmen.
Kann jeder Mitarbeiter eine betriebliche Altersversorgung verlangen?
Seit 2002 kann jeder deutsche Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber verlangen, dass Teile seines Gehalts zum Aufbau einer betrieblichen Altersversorgung verwendet werden. Das gilt auch für Teilzeitkräfte und für geringfügig Beschäftigte (400-Euro-Job), sofern diese in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind. Bietet der Arbeitgeber noch keine betriebliche Altersversorgung an, hat der Arbeitnehmer auf jeden Fall Anspruch auf Entgeltumwandlung über eine Direktversicherung. Bei welchem Versicherungsunternehmen diese Direktversicherung abgeschlossen wird, kann der Arbeitgeber bestimmen.
Was ist zu beachten, wenn Tarifverträge bestehen?
Tarifverträge können die Ausgestaltung der betrieblichen Altersversorgung im Einzelnen regeln, zum Beispiel die Wahl des Durchführungsweges oder zusätzliche Finanzierungsbeiträge des Arbeitgebers neben der Entgeltumwandlung. Bei beiderseitiger Tarifbindung müssen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer an diese Regelungen halten.
Wer bezahlt die Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung der Mitarbeiter?
Arbeitnehmer haben einen Rechtsanspruch darauf, dass der Arbeitgeber einen Teil ihres Gehalts in eine betriebliche Altersversorgung einzahlt. Ob er sich finanziell an der betrieblichen Vorsorge seiner Mitarbeiter beteiligt, entscheidet der Arbeitgeber selbst.